Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 – Gegenstand der AGB
  1. Die EMOVY GmbH (im Folgenden „EMOVY “), stellt als Anbieter und Betreiber von https://fahrzeugschein-upload.de/kazenmaier/ exklusiv für Firmenkunden der Kazenmaier Fleetservice GmbH eine Plattform (im Folgenden „Plattform“) zur Geltendmachung und Vermarktung des Rechts bezüglich der Treibhausgasminderungsquote für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge und nicht öffentliche Ladepunkte (im Folgenden „THG-Quote“) zur Verfügung. Diese Pooling-Aktivität (gebündelte Vermarktung) basiert auf der jeweils gültigen Fassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes i.V.m. der jeweils gültigen Fassung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)

  2. Betreiber von nichtöffentlichen Ladepunkten im Sinne der Ladesäulenverordnung, die Halter von Straßenfahrzeugen mit rein batterieelektrischem Antrieb (im Folgenden „Fahrzeug“) sind, haben die Möglichkeit, sich auf der Plattform zu registrieren, um ihr Recht auf Geltendmachung und Vermarktung des Rechts bezüglich der THG-Quote wahrzunehmen.

  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch EMOVY und die Nutzung dieser Dienste und Übertragung von Rechten bezüglich THG-Quoten durch die Plattformnutzer (im Folgenden „Unternehmensnutzer“). Sie gelten ausschließlich zwischen den Parteien. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Verweise beziehen sich auf Regelungen dieser AGB, sofern sich nichts anderes aus diesen ergibt.

 

2 – Registrierung auf der Plattform; Vertragsschluss
  1. EMOVY bietet Unternehmensnutzern als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB die Möglichkeit an, sich auf der Plattform kostenfrei zu registrieren.

  2. Voraussetzung für die Registrierung eines Unternehmensnutzers ist, dass es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland handelt. Die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person versichert mit der Registrierung, berechtigt zu sein, für den Unternehmensnutzer handeln zu dürfen.

  3. Die Darstellung der Registrierungsmöglichkeit stellt nur eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots gegenüber EMOVY dar, sodass der Unternehmensnutzer gegen EMOVY keinen Anspruch auf Registrierung hat.

  4. Um sich auf der Plattform zu registrieren, muss die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person die in der Eingabemaske abgefragten Informationen eingeben. Sodann muss diese Person mit diesen AGB und den Datenschutzbestimmungen einverstanden erklären und abschließend die Schaltfläche „Jetzt Registrierung abschließen“ betätigen.

  5. EMOVY bestätigt die Registrierung per E-Mail. Dadurch kommt ein Vertrag zwischen EMOVY und dem Unternehmensnutzer auf der Basis dieser AGB zustande. Der Vertrag beginnt mit Bestätigung der Registrierung durch EMOVY zu laufen.

  6. Durch den Abschluss des Vertrages berechtigt der Unternehmensnutzer EMOVY, übertragene THG-Quote(n) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten.

  7. Der Unternehmensnutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss des Vertrages. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, das Angebot des Unternehmensnutzers ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen. Ergänzend gilt dies insbesondere dann, wenn es sich bei den zu registrierenden rein batterieelektrischen Fahrzeugen nicht um Kundenfahrzeuge der Kazenmaier Fleetservice GmbH handeln sollte.

3 – Rechte, Pflichten und Haftung des Unternehmensnutzers
  1. Die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person erhält auf der Plattform die Möglichkeit, Fahrzeuge anzumelden.

  2. Die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person ist verpflichtet, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen sowie für die Aktualität und Richtigkeit ihrer Daten zu sorgen, und muss insbesondere über das Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote verfügungsbefugt sein (vgl. § 1 Abs. 1 und 2).

  3. Der Unternehmensnutzer bzw. die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde(n) Person(en) ist/sind nicht berechtigt, sich mehrfach mit unterschiedlichen persönlichen Daten zu registrieren.

  4. Dem Unternehmensnutzer ist es verboten, von seinem Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für denselben Zeitraum mehrfach Gebrauch zu machen.

  5. Der Unternehmensnutzer haftet für sämtliche Schäden, die EMOVY dadurch entstehen, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.

  6. Die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person führt keinen Missbrauch oder Betrug durch oder schadet dem Anbieter auch nicht in anderer Weise durch die Nutzung.

  7. Teilt das Umweltbundesamt EMOVY mit, dass für ein Fahrzeug des Unternehmensnutzers in einem Verpflichtungsjahr bereits eine andere Person oder ein anderes Unternehmen als EMOVY das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote übertragen wurde, so ist EMOVY berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Verpflichtungsjahr und Fahrzeug zu verweigern.

  8. In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der Nutzer EMOVY die erforderlichen Informationen unverzüglich übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.

4 – Anmeldung eines Fahrzeugs
  1. Anmeldeberechtigt sind solche rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge, deren Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein, im Folgenden: „ZLB“) gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung bei der Kraftstoffart oder Energiequelle die Angabe „Elektro“ ausweist (Code: 0004).

  2. Die Anmeldung eines Fahrzeugs durch die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person erfordert, dass diese Person berechtigt ist, für das Unternehmen handeln zu dürfen.

  3. Zur Anmeldung muss die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person eine beiderseitige, gut lesbare Ablichtung der ZLB auf der Plattform hochladen.

  4. Die Anmeldung erfolgt, in dem die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person die ZLB auf der Plattform hochlädt.

  5. EMOVY wird die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die ZLB, mit einem für EMOVY zumutbaren Aufwand prüfen, z.B. durch IT-gestützte Auswertungsprozesse, und den Unternehmensnutzer über den Ausgang der Prüfung informieren.

5 – Übertragung des Rechts auf Vermarktung
  1. Der Unternehmensnutzer überträgt mit dem Upload seiner ZLB sämtliche Rechte im Hinblick auf die Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für das in der jeweiligen ZLB genannte Fahrzeug für einen definierten Übertragungszeitraum (nachfolgend Zeitraum). Der Zeitraum für den die Übertragung erfolgt, richtet sich nach § 1 Abs. 1.

  2. Der Unternehmensnutzer ist verpflichtet, die THG-Quote eines angemeldeten Fahrzeugs für den Zeitraum weder an einen Dritten zu verkaufen noch das Recht zur Vermarktung der THG- Quote an einen Dritten abzutreten.

  3. Mit der Anmeldung des Fahrzeugs stimmt der Unternehmensnutzer der notwendigen Anmeldung der abgetretenen THQ-Quote sowohl beim Umweltbundesamt als auch der Anmeldung und Anträgen bei sonstigen Behörden, und der Übermittlung der ZLB sowie der Daten des Unternehmensnutzers an Dritte ausdrücklich zu.

  4. EMOVY wird die nach § 5 Abs. 1 übertragenen Rechte im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung Abnehmern zur weiteren Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote anbieten.

  5. EMOVY wird sich pflichtgemäß bemühen, dieses Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu einem möglichst hohen Preis zu vermarkten bzw. zu verwerten. Dabei steht es im ausschließlichen Ermessen von EMOVY, über den Preis, den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Vermarktung bzw. Verwertung des Rechts zu entscheiden. EMOVY hat insbesondere keinen Einfluss auf die Preisdynamik im Treibhausgasminderungsmarkt.

  6. Die erfolgreiche Geltendmachung und Vermarktung des Rechts hinsichtlich der THG-Quote hängt unter anderem davon ab, dass die zuständige Behörde das Bestehen des Rechts bestätigt.

6 – Auszahlung des Erlöses
  1. Der Unternehmensnutzer erhält von EMOVY für die Übertragung seines Rechts auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für das Verpflichtungsjahr 2022 je Fahrzeug ein Entgelt in Höhe von 350,00 Euro zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, 525,00 zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen N1.

  2. Nachdem EMOVY die THG Quote verkauft hat und der Kaufpreis auf ihrem Konto eingegangen ist, wird die Vergütung dem Unternehmensnutzer binnen 6 Wochen ausgezahlt. Abrechnungen gegenüber Unternehmensnutzer erfolgen im Gutschriftenverfahren.

  3. Auszahlungen werden unter Verwendung der von der im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person hinterlegten Daten getätigt. EMOVY übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten und ist entsprechend nicht haftbar, falls diese Daten fehlerhaft sind.

  4. Abtretungen von Ansprüchen auf Vergütung des Unternehmensnutzers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung durch EMOVY.

7 – Vertragslaufzeit; Kündigung
  1. Der Vertrag hinsichtlich der reinen Registrierung auf der Plattform gem. § 2 hat eine feste Laufzeit bis 31. Dezember 2022 mit nachlaufenden Vertragspflichten. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

  2. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person entgegen § 3 Abs. 2 wahrheitswidrige Angaben getätigt hat und/oder über das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der jeweiligen, von ihr angemeldeten THG-Quote nicht verfügungsbefugt war.

  3. Wird der Vertrag vor Ablauf der festen Laufzeit beendet, nachdem der Unternehmensnutzer sein(e) Recht(e) auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote bereits an EMOVY übertragen hat, bleibt EMOVY zur Geltendmachung und Vermarktung der übertragenen THG-Quoten berechtigt; d.h. es findet keine Rückübertragung, sondern eine Geltendmachung und Vermarktung der Quote für das Verpflichtungsjahr 2022 statt. Insbesondere kann der Unternehmensnutzer von bereits übertragenen Rechten weder selbst noch mit Hilfe eines Dritten Gebrauch machen. Soweit es zu einer Auszahlung des Erlöses kommt, wird EMOVY diesen dem Nutzer (entsprechend dieser AGB) trotz des beendeten Vertrags an die auf der Plattform vormals angegebene Bankverbindung überweisen. Für die Höhe dieses Erlöses gilt § 6.

8 – Übertragungszeitraum; Abmeldung des Fahrzeugs bei EMOVY
  1. Meldet ein Unternehmensnutzer auf der Plattform sein(e) Fahrzeug(e) an, um dadurch sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu übertragen, so endet der Zeitraum mit dem 31.12.2022.

  2. Dem Unternehmensnutzer steht das Recht zu, das auf der Plattform angemeldete Fahrzeug abzumelden. In diesem Fall treten die Wirkungen des § 7 Abs. 3 ein. Der Unternehmensnutzer kann erst wieder zum nächsten Zeitraum, falls gewünscht, eine erneute Anmeldung des jeweiligen Fahrzeugs vornehmen.

  3. Der Unternehmensnutzer ist zur unverzüglichen Meldung an EMOVY verpflichtet, sofern er nicht mehr Halter des Fahrzeugs ist.

  4. Der Unternehmensnutzer kann den Zeitraum um ein weiteres Verpflichtungsjahr verlängern (nachfolgend „Verlängerung“). Die Verlängerung kann für jedes angemeldete Fahrzeug beliebig oft durchgeführt werden. Die Verlängerung erfolgt entweder durch
    1. erneutes Hochladen der ZLB
    2. oder durch Bestätigung des Unternehmensnutzer, dass die bereits hochgeladene ZLB mit der bestehenden ZLB identisch ist.

Der Anbieter wird den Unternehmensnutzer vor Ablauf des Zeitraums auf die Möglichkeit der Verlängerung aktiver Fahrzeuge hinweisen.

9 – Haftungsbeschränkung
  1. Für Schäden, die durch EMOVY oder durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet EMOVY unbeschränkt.

  2. In sonstigen Fällen haftet EMOVY – soweit in Absatz 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmensnutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.

  3. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen von EMOVY, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

  4. Die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10 – Form und Sprache von Erklärungen; Vertragstextspeicherung
  1. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgegeben werden, haben auf elektronischem Weg zu erfolgen (z.B. über die Kontaktmöglichkeiten auf der Plattform), sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften eine andere Form der Kommunikation erfordern.

  2. Vor Absenden einer vertragsrelevanten Erklärung erhält der Unternehmensnutzer die Möglichkeit, seine Eingabe zu überprüfen und etwaige Eingabefehler durch das Anklicken der „zurück“-Schaltfläche und einer Neueingabe der jeweiligen Angabe zu korrigieren.

  3. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird für drei Jahre ab Vertragsschluss von EMOVY gespeichert.

11 – Änderungen der AGB
  1. EMOVY behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit
    1. dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt, und
    2. durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von EMOVY geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.
  2. Über derartige Änderungen wird EMOVY den Unternehmensnutzer mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Unternehmensnutzer kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Unternehmensnutzer gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn EMOVY in ihrem Angebot besonders hinweisen.

  3. Lehnt der Unternehmensnutzer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Geschäftsverbindung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird EMOVY den Unternehmensnutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.  

12 – Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

13 – Datenschutz
  1. Der Anbieter wird die Daten des Unternehmensnutzers sowie der im Namen des Unternehmensnutzers handelnde Person nach den gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen.

  2. Ohne Einwilligung des Nutzers wird der Anbieter Daten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, der Abtretung und für die Inanspruchnahme der Plattform und Abrechnung erforderlich ist.

  3. Zu den Einzelheiten über Umfang und Verwendung von Daten und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die im Rahmen der Plattform jederzeit über den Link „Datenschutz““ in druckbarer Form abrufbar ist.

14 – Schlussbestimmungen
  1. Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

  2. Erfüllungsort ist der Sitz von EMOVY.

  3. Für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Änderungen oder Ergänzungen durch individuelle Vereinbarung bedürfen nicht der Schriftform.

  5. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.

Fragen?

Bei Fragen zum Upload oder allgemein zum Thema Treibhausgasquote helfen wir gerne weiter.